PV-Vorschriften: Bauordnung, OIB, Brandschutz, Batterieraum und Netzanschluss verständlich erklärt.
Sachlich erklären, Risiken nennen, Quellen prüfen und keine falschen Versprechen machen.
Die Rechtslage für PV-Anlagen in Österreich hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt.
Neue Brandschutz-Anforderungen für PV-Module auf Dächern und Fassaden. Module müssen entweder BROOF(t1), aus Glas bestehen oder A2 aufweisen. Erstmals eigene Regeln für PV an Fassaden und Batteriespeicher-Räume.
Erweiterung der bewilligungsfreien Photovoltaik in Oberösterreich. Die Novelle erleichtert PV-Errichtung auf bestehenden Gebäuden und passt die Landesregelungen an die neuen OIB-Richtlinien an.
Mit Inkrafttreten der OIB-Richtlinie 2 (Ausgabe 2023) in Oberösterreich gelten die neuen Brandschutzbestimmungen verbindlich für alle Neubauten und wesentliche Änderungen.
2. EAG-Fördercall läuft 16.–30. Juni 2026. Einspeisevergütung bei 5,7–8,8 ct/kWh (OeMAG). USt 0% ausgelaufen, seit 1.1.2026 wieder 20%.
Ob eine PV-Anlage bewilligungsfrei ist, hängt vom Bundesland, der Größe und der Bauweise ab. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist keine Baugenehmigung nötig.
In allen österreichischen Bundesländern sind Aufdach-PV-Anlagen auf Wohngebäuden grundsätzlich bewilligungs- und anzeigefrei, sofern:
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz (DMSG) erforderlich — unabhängig von der Bauordnung des Bundeslandes.
In der Praxis sind Aufdach-Anlagen auf der rückwärtigen Dachfläche oder bei nicht einsehbaren Dächern oft unproblematisch.
Die OIB-Richtlinie 2 (Österreichisches Institut für Bautechnik) definiert die brandschutztechnischen Anforderungen. Die Ausgabe 2023 brachte erstmals detaillierte Regeln für Photovoltaik.
Laut OIB-RL 2, Punkt 3.9.11, müssen PV-Module auf Dächern mindestens eine der folgenden Eigenschaften erfüllen:
Die OIB-RL 2 enthält erstmals eigene Anforderungen für Fassaden-PV (Punkt 3.5.3):
Die OIB-Richtlinie 1 (Standfestigkeit) verlangt bei PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden einen Statik-Nachweis, wenn:
Laut OIB-Richtlinie 2 gelten Räume mit Batteriespeichern grundsätzlich als Räume mit erhöhter Brandgefahr. Aber es gibt Ausnahmen für kleine und zertifizierte Systeme.
Damit ein Batteriespeicher ohne eigenen Batterieraum betrieben werden darf, muss er nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet sein:
| Anforderung | Vorgabe |
|---|---|
| Wände & Decken | (R)EI90 — 90 Minuten feuerbeständig |
| Raumseitige Bekleidung | Brandverhalten A2 (nicht brennbar) |
| Bodenbelag | Bfl (schwer entflammbar) |
| Tür | Feuerhemmend, selbstschließend, EI30-C |
| Standort | Nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen |
| Belüftung | Natürlich oder mechanisch, zur Ableitung von Gasen geeignet |
Viele Keller- oder Garagenräume erfüllen die Anforderungen mit geringem Aufwand. Kosten für Nachrüstung: 500–2.000 €.
Bevor deine PV-Anlage ans Netz darf, brauchst du einen Netzzugangsvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber (im Raum Linz/Wels meist Netz OÖ).
5,7–8,8 ct/kWh
Monatlich schwankend. Vertragsdauer max. bis 31.12.2030. Anlagen < 500 kWp.
Ein elektrischer Heizstab (1–3 kW) im Warmwasserspeicher verwandelt überschüssigen Solarstrom in warmes Wasser:
Nachrüstung Heizstab + Steuerung: 150–400 €. Eine der besten Investitionen im PV-System.
Statik prüfen lassen (≥20 Jahre Dach). PV-Module mit BROOF(t1) oder Glas wählen. Speichergröße prüfen (≥20 kWh? → Behörde). Zertifiziertes System (IEC 62619) wählen.
Bauordnung des Bundeslandes prüfen (OÖ: max. 1,5 m Überragung). Bei Denkmalschutz: Bundesdenkmalamt kontaktieren. Freiflächen: Baubehörde einschalten.
Batterieraum-Anforderungen prüfen. Wechselrichter und Verkabelung nach ÖNORM E 8001. Elektriker mit ÖVE-Kennzeichnung beauftragen.
Netzzugangsbegehren einreichen. Zweirichtungszähler installieren lassen. Inbetriebnahmeprotokoll vom Elektriker. Förderantrag stellen.