Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Steuerbegriffe für Privatanleger in Österreich: KESt, steuereinfache Broker, Meldefonds, Verlustausgleich und Krypto. Ohne Juristendeutsch.
Keine Steuerberatung. Regeln können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte: Finanzamt, BMF, OeKB oder Steuerberater.
| Ertragsart | Typischer Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Kursgewinne aus Aktien/ETFs | 27,5 % KESt | Beim Verkauf realisierter Gewinne relevant |
| Dividenden / Ausschüttungen | 27,5 % KESt | Bei Ausschüttung relevant; Quellensteuer kann zusätzlich eine Rolle spielen |
| Zinsen aus Sparbuch/Girokonto | 25 % KESt | Andere Behandlung als Aktien/ETFs |
| Thesaurierende Fonds | 27,5 % KESt | Ausschüttungsgleiche Erträge können jährlich steuerlich relevant sein |
| Krypto-Neuvermögen | 27,5 % KESt | Seit 1. März 2022 grundsätzlich neu geregelt |
Quellenrahmen: BMF, RIS/EStG, OeKB. Bitte aktuelle Rechtslage prüfen.
Für österreichische Anleger ist wichtig, ob ein Fonds/ETF als Meldefonds geführt wird. Meldefonds melden steuerlich relevante Daten an die OeKB. Das macht die Besteuerung deutlich einfacher.
ISIN des Fonds auf der OeKB-Fondsdatenbank suchen.
Nicht-Meldefonds können steuerlich ungünstiger und komplizierter sein.
Ein steuereinfacher Broker erledigt vieles automatisch — trotzdem Produktstatus prüfen.
Der ETF legt Erträge automatisch wieder an. Steuerlich können jährlich ausschüttungsgleiche Erträge anfallen. Bereits versteuerte Beträge erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten — dadurch wird eine spätere Doppelbesteuerung grundsätzlich vermieden.
Erträge werden ausbezahlt und typischerweise sofort mit KESt belastet. Wer langfristig aufbaut, muss die Netto-Ausschüttung selbst wieder investieren, sonst bleibt Geld außerhalb des Zinseszinseffekts liegen.
Realisierte Verluste können unter bestimmten Voraussetzungen mit realisierten Gewinnen verrechnet werden. Bei steuereinfachen Brokern passiert das oft automatisch innerhalb desselben Depots.
Regeln hängen von Ertragsart, Jahr, Depotstruktur und Rechtslage ab. Nur aus Steuergründen zu verkaufen kann wirtschaftlich falsch sein.
Krypto-Neuvermögen wird in Österreich grundsätzlich anders behandelt als früher; häufig wird der besondere Steuersatz von 27,5 % relevant.
Nicht jede Plattform führt österreichische Steuern automatisch ab. Transaktionshistorie, Tauschvorgänge und Altbestand können komplex sein.
Bei gleicher Wertpapierkennnummer im selben Depot wird steuerlich grundsätzlich mit einem gleitenden Durchschnittspreis gerechnet. Unterschiedliche ETFs/ISINs bleiben besser trennbar.
Der Verkauf der jüngeren Tranche kann die sofort fällige KESt senken, weil der Gewinnanteil meist kleiner ist. Das ist vor allem Liquiditäts- und Steuerstundungsplanung, keine Garantie auf endgültig weniger Gesamtsteuer.
Den alten ETF nur wegen eines Anbieterwechsels zu verkaufen, kann sofort KESt auslösen. Gemeint ist daher meist: alte Position liegen lassen, neue Sparraten auf einen vergleichbaren Meldefonds umleiten.
Das BMF erklärt Kapitalerträge, KESt-Sätze, realisierte Wertsteigerungen und Verlustausgleich.
Die OeKB veröffentlicht Fondsdaten und Steuerdaten für Meldefonds. Diese Daten sind für die Abrechnung durch Banken/Broker wichtig.
§ 186 InvFG regelt unter anderem ausschüttungsgleiche Erträge und die Anpassung der Anschaffungskosten; § 27a EStG enthält den gleitenden Durchschnittspreis bei gleicher Wertpapierkennnummer.
Vor Depoteröffnung klären, ob der Anbieter österreichische KESt automatisch abführt.
ETF-ISIN in der OeKB-Fondsdatenbank kontrollieren.
Jahressteuerbescheinigung, Kaufabrechnungen und Verkaufsabrechnungen lokal speichern.
Bei mehreren Depots, Ausland, Krypto, Altbestand oder großen Beträgen nicht raten.